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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Bestimmungen ab 01.10.2006

Seit dem 01. Oktober 2006 gelten für das Königreich Thailand neue Einreisebestimmungen (s. auch Artikel der thailändischen Zeitung The Nation vom 16.09.2006).

 

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in Thailand für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen lediglich einen bei der Einreise mindestens 6 Monate gültigen Reisepass und ein bestätigtes Weiter- bzw. Rückreiseticket. Inhaber eines Stand-by-tickets sind generell visumpflichtig.

 

Die 30-tägige Aufenthaltsberechtigung, bei der das Ein- und Ausreisedatum vom Immigration Office bei der Einreise in den Reisepass eingestempelt wird, kann aus einem "wichtigen Grund" vom Bureau of Immigration einmalig um 15 Tage gegen eine entsprechende Gebühr verlängert werden. Hierzu muss ein Antrag ausgefüllt und der Reisepass sowie ein Passfoto vorgelegt werden. Nach einer kurzen Überprüfung erhält man am selben Tag die Verlängerung in Forum eines gesonderten Eintrag in den Reisepass.

 

Laut Aussage eines Mitglieds von khaolakforum.de wurden im März 2008 für eine einwöchige Verlängerung THB 1.900,- verlangt.

 

Wer länger in Thailand bleiben möchte, kann bei einer der thailändischen Vertretungen in Deutschland ein entsprechendes Visum (s.u.) beantragen.

 

 

 

Visa Typen

Für die Beantragung muss folgendes vorgelegt bzw. eingereicht werden:

- ausgefülltes Antragsformular 
  
Download original VISA Antrag (engl.)  - Download deutsche Fassung
  (wird in DE anerkannt)

- Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten ab dem Tag der Einreise

- 1 Passfoto

 

Visa für Kinder müssen entweder mit dem Familienpass von Vater bzw. Mutter oder mit dem eigenem Reisepass beantragt werden. !!! Kinderausweise werden in Thailand nicht anerkannt !!!

 

Inhaber von deutschen Fremdenpässen (Indien, Pakistan, Bangladesch, Nepal, Sri Lanka, Nord-Korea, Irak, Iran, Libanon, Syrien, Palestinien sowie die ehemaligen Ostblockstaaten) müssen bei der Antragstellung 4 ausgefüllte Antragsformulare, 4 Passfotos, die deutsche Aufenthaltserlaubnis sowie den bestätigten Aufenthaltsort in Thailand vorlegen.

 

Zu beachten ist, dass bei allen Visa-Typen die Einreise nach Thailand innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgen muss, ansonsten verliert das Visum seine Gültigkeit und muss erneut beantragt werden.

 

 

● Transit Visum

Das Visum erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen und ist ab dem Tag der Ausstellung 3 Monate (90 Tage) gültig. Bei diesem Visum sind bis zu 3 Einreisen möglich, was zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen (3 Einreisen mit je 30 Tagen Aufenthalt) berechtigt.

 

● Tourist Visum

Dieses Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 60 Tagen und kann auf maximal 180 Tage (3 Einreisen mit je 60 Tagen Aufenthalt) ausgedehnt werden. Das einfache Visum verliert 3 Monate (90 Tage) nach Tag der Ausstellung seine Gültigkeit und das Visum mit Mehrfacheinreise nach 6 Monaten (180 Tage).

 

Non-Immigrant-Visa "B" / "M" /“O”

Diese Visa gelten für ausländische Arbeitnehmer, Ehepartner und Rentner. Sie berechtigen seinen Inhaber zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen und können theoretisch auf maximal 1 Jahr (mehrfache Einreise / Zeitraum der Visa-Gültigkeit) ausgedehnt werden. Die einfachen Visa (Single) verlieren 3 Monate (90 Tage) nach Tag der Ausstellung ihre Gültigkeit und die Visa mit Mehrfacheinreise nach einem Jahr (365 Tage).

  

» Kat. “B”

– Geschäftsreisende

Schreiben des Arbeitgebers mit Kostenübernahmeerklärung, Grund und Zeitraum der Reise sowie Adresse des thailändischen Geschäftspartners müssen zusätzlich vorgelegt werden. Sind  Mehrfacheinreisen ["multiple entries"] mit einer Geltungsdauer von 365 Tagen erforderlich, muss diese Notwendigkeit im Arbeitgeberschreiben gesondert begründet werden.

 

» Kat. “M”

– Filmproduzenten

Bestätigte Drehgenehmigung der Film Board Commission of Thailand  muss zusätzlich vorgelegt werden.

 

» Kat. “O”

– Verheiratet mit einem thailändischen Staatsbürger

Heiratsurkunde muss zusätzlich vorgelegt werden.

– ehemalige thailändische Staatsbürger und deren Ehepartner

Heiratsurkunde und Nachweis der thailändischen Herkunft müssen zusätzlich vorgelegt werden.)

– Kinder thailändischer Staatsbürger

Geburtsurkunde muss zusätzlich vorgelegt werden.

Rentner ab dem 50. Lebensjahr

1. Bescheinigung über monatl. Rente von mind. THB 60.000,- ODER
2. Bankauszug einer thailändischen Bank über Guthaben von mind. THB 800.000,- muss zusätzlich vorgelegt werden.

 

 

● Alle Visa ab 01.10.2006 in der Übersicht

   

Bezeichnung Aufenthalt Einreisen Gültigkeit Gebühren

Transit (TS)

Transit (TS)

Transit (TS)

   

Tourist (TR)

Tourist (TR)

Tourist (TR)

   

Non - Immigrant

Non - Immigrant

max. je 30 Tage

max. je 30 Tage

max. je 30 Tage

   

max. je 60 Tage

max. je 60 Tage

max. je 60 Tage

   

max. je 90 Tage

max. je 90 Tage

1x Einreise (Single)

2x Einreise (Double)

3x Einreise (Triple)

   

1x Einreise (Single)

2x Einreise (Double)

3x Einreise (Triple)

   

1x Einreise (Single)

Mehrfach-Einreise (Multiple)

3 Monate

3 Monate

3 Monate

   

3 Monate

6 Monate

6 Monate

   

3 Monate

1 Jahr

20,- Euro

40,- Euro

60,- Euro

   

30,- Euro

60,- Euro

90,- Euro

   

50,- Euro

120,- Euro

Quelle: http://www.thaiembassy.de/VisaD.htm

 

 

 

Immigration Bureau der Royal Thai Police

Näheres zu den Einreisebestimmungen findet man auch auf der Website der thailändischen Einwanderungsbehörde  - www.imm.police.go.th (engl.)

 

 

 

Wichtiger Hinweis des Auswärigen Amtes:

Die Verlängerung des thailändischen Visums sollte keinesfalls durch ein Reisebüro oder sonstige "Vermittler" vorgenommen werden. Ein Visum kann und darf nur bei dem thailändischen Bureau
of Immigration
bzw. an den Grenzübergängen erneuert werden.

 

Falls keine Ausreise vor Ablauf des Visums erfolgt ("Overstay"), fallen seit dem 01.03.2006 Strafgebühren in Höhe von 500 Baht je Tag an. Des weiteren erfolgt die zwangsweise Abschiebung ins Heimatland. Falls diese nicht finanziert werden kann, wird die Strafgebühr zusätzlich je Gefängnistag auf die eigentliche Strafe aufgeschlagen.

 

Seit dem 01.04.2001 müssen alle Passagiere in Thailand vor dem Boarding von Flugzeugen ihre Identität nachweisen. Ist im Flugschein die Schreibweise des Namens nicht identisch mit der im Pass des Reisenden, wird u.U. der Zutritt zum Flugzeug verweigert und evtl. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Regelung gilt nicht für Transitpassagiere.

Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de

 

 

Folgende Stellen in Deutschland erteilen Visa:

Königlich Thailändische Botschaft
Lepsiusstraße 64-66
12163 Berlin
Tel.: 030 - 79 48 10  /  Fax: 030 - 79 48 15 11
Öffnungszeiten: 09-12 Uhr und 14-16 Uhr
http://www.thaiembassy.de/VisaD.htm

 

Königlich Thailändisches Generalkonsulat
Kennedyallee 109
60596 Frankfurt/M
Tel.: 069 - 69 86 80  /  Fax: 069 - 69 86 82 28
 

Königlich Thailändisches Honorarkonsulat
An der Alster 85
20099 Hamburg
Tel.: 040 - 24 83 91 18  /  Fax: 040 - 24 83 92 06

Königlich Thailändisches Honorarkonsulat
Christoph Str.18-20
45130 Essen
Tel.: 0201 - 95 97 93 34  /  Fax: 0201 - 95 97 94 45

 

Königlich Thailändisches Honorarkonsulat
Pforzheimerstrasse 381
70499 Stuttgart-Weilimdorf
Tel.: 0711 - 226 48 44  /  Fax: 0711 - 226 48 56
 

Königlich Thailändisches Honorarkonsulat
Prinzenstr. 13
80639 München
Tel.: 089 - 168 97 88  /  Fax: 089 - 13 07 11 80

 

 

 

Info & Tipp

» Liste der Immigration Check Points ...

» Download VISA Antrag (PDF)

 

 

        

 

- alle Angaben auf dieser Seite erfolgen ohne Gewähr -

 

 

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