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Bestimmungen ab 01.10.2006
Seit dem 01. Oktober 2006 gelten für das Königreich Thailand neue Einreisebestimmungen (s. auch Artikel der thailändischen Zeitung The Nation vom 16.09.2006).
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in Thailand für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen lediglich einen bei der Einreise mindestens 6 Monate gültigen Reisepass und ein bestätigtes Weiter- bzw. Rückreiseticket. Inhaber eines Stand-by-tickets sind generell visumpflichtig.
Die 30-tägige Aufenthaltsberechtigung, bei der das Ein- und Ausreisedatum vom Immigration Office bei der Einreise in den Reisepass eingestempelt wird, kann aus einem "wichtigen Grund" vom Bureau of Immigration einmalig um 15 Tage gegen eine entsprechende Gebühr verlängert werden. Hierzu muss ein Antrag ausgefüllt und der Reisepass sowie ein Passfoto vorgelegt werden. Nach einer kurzen Überprüfung erhält man am selben Tag die Verlängerung in Forum eines gesonderten Eintrag in den Reisepass.
Laut Aussage eines
Mitglieds von
khaolakforum.de
wurden im März 2008 für eine einwöchige Verlängerung THB 1.900,-
verlangt.
Wer länger in Thailand bleiben möchte, kann bei einer der thailändischen Vertretungen in Deutschland ein entsprechendes Visum (s.u.) beantragen.
Visa Typen
Für die Beantragung muss folgendes vorgelegt bzw. eingereicht werden:
- ausgefülltes
Antragsformular
Download original VISA Antrag (engl.) -
Download
deutsche Fassung
(wird in DE anerkannt)
- Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten ab dem Tag der Einreise
- 1 Passfoto
Visa für Kinder müssen entweder mit dem Familienpass von Vater bzw. Mutter oder mit dem eigenem Reisepass beantragt werden. !!! Kinderausweise werden in Thailand nicht anerkannt !!!
Inhaber von deutschen Fremdenpässen (Indien, Pakistan, Bangladesch, Nepal, Sri Lanka, Nord-Korea, Irak, Iran, Libanon, Syrien, Palestinien sowie die ehemaligen Ostblockstaaten) müssen bei der Antragstellung 4 ausgefüllte Antragsformulare, 4 Passfotos, die deutsche Aufenthaltserlaubnis sowie den bestätigten Aufenthaltsort in Thailand vorlegen.
Zu beachten ist, dass bei allen Visa-Typen die Einreise nach Thailand innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgen muss, ansonsten verliert das Visum seine Gültigkeit und muss erneut beantragt werden.
● Transit Visum
Das Visum erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen und ist ab dem Tag der Ausstellung 3 Monate (90 Tage) gültig. Bei diesem Visum sind bis zu 3 Einreisen möglich, was zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen (3 Einreisen mit je 30 Tagen Aufenthalt) berechtigt.
● Tourist Visum
Dieses Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 60 Tagen und kann auf maximal 180 Tage (3 Einreisen mit je 60 Tagen Aufenthalt) ausgedehnt werden. Das einfache Visum verliert 3 Monate (90 Tage) nach Tag der Ausstellung seine Gültigkeit und das Visum mit Mehrfacheinreise nach 6 Monaten (180 Tage).
● Non-Immigrant-Visa "B" / "M" /“O”
Diese Visa gelten für ausländische Arbeitnehmer, Ehepartner und Rentner. Sie berechtigen seinen Inhaber zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen und können theoretisch auf maximal 1 Jahr (mehrfache Einreise / Zeitraum der Visa-Gültigkeit) ausgedehnt werden. Die einfachen Visa (Single) verlieren 3 Monate (90 Tage) nach Tag der Ausstellung ihre Gültigkeit und die Visa mit Mehrfacheinreise nach einem Jahr (365 Tage).
| » Kat. “B” |
– Geschäftsreisende
Schreiben des Arbeitgebers mit Kostenübernahmeerklärung, Grund und Zeitraum der Reise sowie Adresse des thailändischen Geschäftspartners müssen zusätzlich vorgelegt werden. Sind Mehrfacheinreisen ["multiple entries"] mit einer Geltungsdauer von 365 Tagen erforderlich, muss diese Notwendigkeit im Arbeitgeberschreiben gesondert begründet werden.
| » Kat. “M” |
– Filmproduzenten
Bestätigte Drehgenehmigung der Film Board Commission of Thailand muss zusätzlich vorgelegt werden.
| » Kat. “O” |
– Verheiratet mit einem thailändischen Staatsbürger
Heiratsurkunde muss zusätzlich vorgelegt werden.
– ehemalige thailändische Staatsbürger und deren Ehepartner
Heiratsurkunde und Nachweis der thailändischen Herkunft müssen zusätzlich vorgelegt werden.)
– Kinder thailändischer Staatsbürger
Geburtsurkunde muss zusätzlich vorgelegt werden.
– Rentner ab dem 50. Lebensjahr
1.
Bescheinigung über monatl. Rente von mind. THB 60.000,- ODER
2. Bankauszug einer thailändischen Bank über Guthaben von mind. THB 800.000,- muss
zusätzlich vorgelegt werden.
● Alle Visa ab 01.10.2006 in der Übersicht
| Bezeichnung | Aufenthalt | Einreisen | Gültigkeit | Gebühren |
|
Transit (TS) Transit (TS) Transit (TS)
Tourist (TR) Tourist (TR) Tourist (TR)
Non - Immigrant Non - Immigrant |
max. je 30 Tage max. je 30 Tage max. je 30 Tage
max. je 60 Tage max. je 60 Tage max. je 60 Tage
max. je 90 Tage max. je 90 Tage |
1x Einreise (Single) 2x Einreise (Double) 3x Einreise (Triple)
1x Einreise (Single) 2x Einreise (Double) 3x Einreise (Triple)
1x Einreise (Single) Mehrfach-Einreise (Multiple) |
3 Monate 3 Monate 3 Monate
3 Monate 6 Monate 6 Monate
3 Monate 1 Jahr |
20,- Euro 40,- Euro 60,- Euro
30,- Euro 60,- Euro 90,- Euro
50,- Euro 120,- Euro |
Immigration Bureau der Royal Thai Police
Näheres zu den Einreisebestimmungen findet man auch auf der Website der thailändischen Einwanderungsbehörde - www.imm.police.go.th (engl.)
Wichtiger Hinweis des Auswärigen Amtes:
Die Verlängerung des thailändischen Visums sollte keinesfalls durch ein Reisebüro oder
sonstige "Vermittler" vorgenommen werden. Ein Visum kann und darf nur bei dem
thailändischen Bureau
of Immigration bzw. an den Grenzübergängen erneuert
werden.
Falls keine Ausreise vor Ablauf des Visums erfolgt ("Overstay"), fallen seit dem 01.03.2006 Strafgebühren in Höhe von 500 Baht je Tag an. Des weiteren erfolgt die zwangsweise Abschiebung ins Heimatland. Falls diese nicht finanziert werden kann, wird die Strafgebühr zusätzlich je Gefängnistag auf die eigentliche Strafe aufgeschlagen.
Seit dem 01.04.2001 müssen alle Passagiere in Thailand vor dem Boarding von Flugzeugen ihre Identität nachweisen. Ist im Flugschein die Schreibweise des Namens nicht identisch mit der im Pass des Reisenden, wird u.U. der Zutritt zum Flugzeug verweigert und evtl. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Regelung gilt nicht für Transitpassagiere.
Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de
Folgende Stellen in Deutschland erteilen Visa:
|
Königlich Thailändische Botschaft
Königlich Thailändisches Generalkonsulat
Königlich Thailändisches Honorarkonsulat |
Königlich Thailändisches Honorarkonsulat
Königlich Thailändisches Honorarkonsulat
Königlich Thailändisches Honorarkonsulat |
Info & Tipp
» Liste der Immigration Check Points ...
» Download VISA Antrag (PDF)
- alle Angaben auf dieser Seite erfolgen ohne Gewähr -
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